Agrarrecht
Unter dem Oberbegriff Agrarrecht lassen sich eine Vielzahl unterschiedlichster Rechtsgebiete zusammenfassen. Wir vertreten Sie in sämtlichen Belangen, die im Zusammenhang mit Ihrem landwirtschaftlichen Betrieb entstehen können:
Dazu zählt die Beratung und Vertretung in erbrechtlichen Fragen innerhalb und außerhalb der Höfeordnung, in Fragen der Landpacht, des agrarspezifischen Arbeitsrechts ebenso wie die Verteidigung gegen (Tier- und Umwelt-) strafrechtliche Vorwürfe. Selbstverständlich vertreten wir Sie auch in sämtlichen verwaltungsrechtlichen (Genehmigungs-) Verfahren sowie in der Abwehr von Prämienkürzungen aufgrund von CC-Verstößen.