Arbeitsrecht
Wir vertreten Sie in sämtlichen individualarbeitsrechtlichen Belangen und beraten hierbei sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer und Auszubildende kompetent und zielorientiert.
Für Arbeitnehmer überprüfen wir die Rechtmäßigkeit der Ihnen erteilten Abmahnungen und Kündigungen, bewerten das Ihnen überlassene Arbeitszeugnis und beraten Sie in sämtlichen Belangen, die Ihr Arbeitsverhältnis betreffen, z.B. Ansprüche auf Gehalt, Urlaub oder Überstundenvergütung. So handeln wir Aufhebungsvereinbarungen und Abfindungen mit Ihrem Arbeitgeber aus und haben hierbei stets die sozialrechtlichen Belange im Blick. Die Vermeidung von Sperrzeiten beim Bezug von ALG-Leistungen ist hierbei selbstverständlich. Erforderlichenfalls vertreten wir Sie zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche vor dem Arbeitsgericht und führen auch Schlichtungsverfahren bei Ausbildungsstreitigkeiten durch.
Für Sie als Arbeitgeber formulieren wir Kündigungen, überprüfen und gestalten Ihre Arbeitsverträge, fertigen Ihre Arbeitszeugnisse und führen Ihre Prozesse vor dem Arbeitsgericht. Wir vertreten Sie in Zustimmungsverfahren vor dem Integrationsamt bei schwerbehinderten Arbeitnehmern.
Bei dem betrieblichen Eingliederungsmanagement für langzeiterkrankte Arbeitnehmer beraten und begleiten wir sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber.