Verkehrsrecht

Der Oberbegriff für Verkehrsrecht umfasst eine Vielzahl unterschiedlichst gelagerter Mandate, die sich im Wesentlichen in zwei Kategorien unterteilen lassen:

Der zivilrechtliche Teil des verkehrsrechtlichen Mandates betrifft Fälle aus dem Bereich der Unfallregulierung und des Vertragsrechts. Wir vertreten Ihre Interessen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche nach einem Verkehrsunfall und regulieren mit der gegnerischen Versicherung die Ihnen entstandenen Schäden sowie ein angemessenes Schmerzensgeld für den Fall, dass Sie Verletzungen davon getragen haben. Darüber hinaus setzen wir Ihre Ansprüche aus Reparatur- und (Gebrauchtwagen-) Kaufverträgen zielorientiert durch.

Ferner gehört zu dem Begriff Verkehrsrecht auch die Verteidigung in Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren sowie die Vertretung in Führerscheinangelegenheiten. Aufgrund der strafrechtlichen Kompetenz unserer Kanzlei verteidigen wir Sie auch zielorientiert in sämtlichen straßenverkehrsrechtlichen Ermittlungsverfahren, unabhängig davon, ob der behauptete Verstoß als Ordnungswidrigkeit oder als Straftat geahndet wird. Dabei entwickeln wir frühzeitig gemeinsame Lösungsstrategien und haben stets Ihre Interessen fest im Blick.

Insbesondere in straßenverkehrsrechtlichen Strafverfahren droht gemäß §§ 69, 69 a StGB die Entziehung der Fahrerlaubnis. Angefangen bei der Verteidigung gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis über mögliche Maßnahmen zur Sperrzeitverkürzung bis hin zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbehörde – wir beraten, vertreten und verteidigen Sie engagiert und kompetent.

Rechtsanwalt

Thomas Elvers

RECHTSANWALT
[Inhaber]

Tätigkeitsschwerpunkte:
Notarielle Angelegenheiten, Erbrecht, Versicherungsrecht, Verkehrsrecht

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